Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 102/14

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Herne vom 24.04.2014 teilweise abgeändert.

Ergänzend zu der bislang gewährten Einsicht in die letztwilligen Verfügungen des Erblassers werden dem Beteiligten zu 1) die aus der Anlage zu diesem Beschluss ersichtlichen Ablichtungen übersandt.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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