Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 325/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 13.11.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 28.10.2014 (Az.: 86 F 265/14) hinsichtlich der angeordneten monatlichen Ratenzahlung abgeändert:

Dem Antragsteller wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 292,00 € ab dem 01.02.2015 zu zahlen.

Die Ratenzahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt.


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