Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 233/14

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen.

Aufgrund des Hinweisbeschlusses wurde die Berufung zurückgenommen.


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