Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl. 12/15

Tenor

Die Vollstreckung des noch nicht verbüßten Strafrestes der gegen den polnischen Staatsangehörigen T, geboren am xx. Februar 19xx in H/Polen, durch Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 18. Dezember 2013 (Az.: 9 KLs 676 Js 154/13 (13/13)), rechtskräftig seit dem 22. Mai 2014, wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhängten „Gesamt“-Freiheitsstrafe von sechs Jahren in Polen, wird für zulässig erklärt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen