Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 13 WF 19/15

Tenor

Die Sache wird zur Entscheidung auf den Senat übertragen.

Auf die Beschwerde der Bevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gütersloh vom 04.12.2014 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verbundverfahren der ersten Instanz auf 34.830,00 € festgesetzt wird.


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