Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 188/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.09.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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