Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 W 1/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 11.11.2014 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervenienten. Diese tragen ihre Kosten selbst.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 115.000,00 € festgesetzt.


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