Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 W 42/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 19.3.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Den Antragsgegnern wird aufgegeben, den vom Verband der Züchter des Ds ausgestellten Equidenpass zur Lebensnummer DE ### #####/#### für den am 25.7.2006 geborenen Schimmelwallach "C" an die Antragstellerin herauszugeben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.


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