Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 13/15

Tenor

Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.

Der Beschluss vom 10.11.2014 wird aufgehoben. Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) wird der Kostenansatz des Landwirtschaftsgerichts dahingehend abgeändert, dass die Gebühr für die Genehmigung des Hofübergabevertrags nach KV Nr. 15112 GNotKG (Geschäftswert 301.248 €) 1.231,00 € beträgt.


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