Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ws 123/15

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Beschwerdeführerin ist die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum vom 06.05.2013 durch Übersendung einer Ablichtung mitzuteilen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Beschwerdeführerin darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.


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