Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 26/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. September 2014 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.846,83 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.500,00 € seit dem 19.06.2012, weiteren 2.500,00 € seit dem 19.07.2012 und aus 3.786,83 € seit dem 18.08.2012 sowie aus weiteren 60,00 € seit dem 09.12.2012 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 15,00 € zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruches wird die Klage unter Zurückweisung der Berufung teilweise abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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