Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 Wx 203/15

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 410 € festgesetzt.

Der Beteiligten zu 1) wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus M Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde mit Wirkung zum 22.06.2015 bewilligt.


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