Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 229, 230/15

Tenor

Die weitere (Haft-)Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Haftbefehle des Amtsgerichts Bielefeld vom 9. Januar 2014 aufgehoben werden.

Die notwendigen Auslagen der Beschuldigten trägt die Landeskasse.


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