Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 WF 142/15

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 01.06.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen abgeändert.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 600,- € festgesetzt.


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