Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 131/14

Tenor

Die Berufungen der Parteien gegen das am 11.09.2014 verkündete Teilgrund- und Teilendurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (2 O 83/13) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.


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