Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 2 U 56/15

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Dezember 2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Unter Aufhebung der Urkunden-Vollstreckungsbescheide des Amtsgerichts Hünfeld gegen die Beklagte zu 1) (Geschäftsnummer 1###########) und den Beklagten zu 2) (Geschäftsnummer ##########), jeweils vom 24.07.2014, wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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