Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 51/15

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.01.2015 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.231,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.08.2013 zu zahlen.

Die Klage bleibt im Übrigen abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 56 % dem Kläger und zu 44 % der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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