Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 14 UF 148/15

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Lemgo vom 22.07.2015 (7 F 85/15) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 2) und 3) zu je 1/2 auferlegt.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00  EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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