Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 32 W 25/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 08. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 15.06.2015 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.


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