Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 435/15

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.


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