Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 199/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 15.09.2015 verkündete Anerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl im Kostenausspruch abgeändert.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 2.000,00 € festgesetzt.


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