Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 164/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Juni 2015 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.355,01 € festgesetzt.


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