Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 183/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.09.2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, 8.238,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2013 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 808,13 Euro an die Klägerin zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen, die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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