Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 132/16

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen vom 12. Februar 2016 (Az.: 200 Js 3315/15) wird zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht – 6. große Strafkammer - Hagen eröffnet.

Die Strafkammer ist mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt (§ 76 Abs. 2 S. 1 u. 4 GVG).


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