Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 304-305/16

Tenor

Die Untersuchungshaft dauert bei beiden Angeklagten fort.

Die Haftbeschwerde des Angeklagten A1 vom 29. Juli 2016 ist gegenstandslos.

Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht findet am 27. Oktober 2016 statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Landgericht Bielefeld übertragen.


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