Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl. 145/13

Tenor

1.

Der Antrag auf Erlass eines förmlichen Auslieferungshaftbefehls wird zurückgewiesen.

2.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Belgien zur Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts erster Instanz in Antwerpen vom 18.06.2013 (Az.: ####/###) zur Last gelegten Straftat wird zurückgestellt.


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