Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 73/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 9. April 2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts – Dortmund vom 20. März 2015 (Nichtabhilfeentscheidung vom 3. Februar 2016) abgeändert.

Dem Beschwerdeführer wird Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie des Wertfragebogens aus der Testamentsakte 14 IV 390/06, Bl. 70 – 72 GA bewilligt.


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