Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 32 W 16/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 20.05.2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.


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