Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 17 U 81/16

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Detmold – vorbehaltlich einer schriftlichen Stellungnahme der Beklagten – durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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Auf den Hinweis-Beschluss vom 31.08.2016 wurde die Berufug mit Beschluss vom 19.12.2016 zurückgewiesen.

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