Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz(Ws) 298/16

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bochum zurückverwiesen.

Dem Betroffenen wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B in C bewilligt.


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