Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 W 16/17

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung aus dem Beschluss des Landgerichts Bochum vom 23.05.2017 teilweise abgeändert.

Der Streitwert für den Vergleich wird auf 48.380,40 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (4. Zivilsenat) - 4 U 90/19
1. März 2021
4 U 90/19 1. März 2021

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