Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 72/18

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. April 2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger als gesetzlichem Vertreter der noch unbekannten Erben des X den vollständigen Namen und die vollständige Adresse des oder der bezugsberechtigten Person / Personen der fondsgebundenen Lebensversicherung, Versicherungsnummer: #######, des Erblassers X bei der Beklagten zu benennen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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