Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RBs 387/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Lüdinghausen zurückverwiesen.


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