Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RBs 17/19

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Warendorf zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.


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