Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RBs 147/19

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen ‑ mit Ausnahme derjenigen zu Zeitpunkt, Ort, Fahrzeug und Umfang der verfahrensgegenständlichen Geschwindigkeitsüberschreitung - aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Siegen zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.


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