Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 30 U 117/16

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.07.2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, über den vom Senat mit Urteil vom 17.05.2017 bereits zuerkannten Betrag von 5.700, - EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.01.2016 hinaus weitere 16.548,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.01.2016 an den Kläger zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Revisionsverfahrens (X ZR 65/17 BGH) hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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