Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 399/19

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

  • 2.

    Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der den Beteiligten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.


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