Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 23/21

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11.12.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az. 1 O 202/20) aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Düsseldorf als Unionsmarkengericht erster Instanz verwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht Düsseldorf vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird endgültig auf 2.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen