Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 W 49/20

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die mit Beschluss des Landgerichts Essen vom 11.03.2020 (44 O 40/19) erfolgte Wertfestsetzung und Zurückweisung des Antrags auf Streitwertbegünstigung wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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