Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 121/21

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.05.2021 verkündete Grund- und Teilurteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund nebst dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben und  der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten ist.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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