Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 393/21

Tenor

Der angefochtene Beschluss vom 03.09.2020 in Gestalt des Teilabhilfebeschlusses vom 30.11.2021 wird dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für das vorliegende Verfahren auf 4.250 € festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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