Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 AGH 20/19

Tenor

1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt (§ 194 II 1 BRAO).

4. Der Beschluss ist unanfechtbar.


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