Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 165/22

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Hagen vom 15.11.2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Der Beschwerdewert wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.


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