Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 96/22

Tenor

Der Senat weist nach Beratung darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 01.06.2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen (18 O 301/21) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Der Beklagte erhält Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.


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Die Berufung wurde mit Beschluss vom 14.03.2023 unter Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss, zu dem keine Stellungnahme des beklagten Notars eingegangen ist, zurückgewiesen.

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