Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz 239/23

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss - mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes - aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dessen endgültiger Erfolg noch nicht feststeht, an die 2. kleine Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bochum zurückverwiesen.


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