Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 WF 110/23

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Beschwerde des Kindesvaters vom 12.07.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Olpe vom 19.06.2023 als unzulässig zu verwerfen.

Der Kindesvater erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses, insbesondere auch dazu, ob das Rechtsmittel aus Kostengründen zurückgenommen werden soll.


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