Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 22 U 32/23

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.02.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (4 O 370/20) – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 45.688,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2020 zu zahlen, darüber hinaus an die Klagepartei weitere 15.364,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 12.04.2022 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Kraftfahrzeuges Porsche Cayenne S V8 4.2 TDI Euro 5 mit der FIN FIN01 nebst Schlüsseln und Fahrzeugpapieren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin zu 33 % und die Beklagte zu 67 %. Die Kosten der II. Instanz tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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