Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 128/23

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerinnen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 420.000,00 € festgesetzt.


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