Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 295/24

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Widerrufsantrag der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 29. April 2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Landeskasse auferlegt.


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