Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 77/25

Tenor

Der Haftbefehl des Landgerichts Essen (22 Ks – 70 Js 234/23 – 10/24) vom 21.01.2025 wird aufgehoben.

Der Angeschuldigte O. ist in dieser Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten O. insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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